Könnten wir Ihnen heute mit einer Trefferwahrscheinlichkeit von mehr als 50% sagen, wie sich die Zinsen zukünftig entwickeln werden, so könnten wir an den Kapitalmärkten mit entsprechenden Optionsgeschäften völlig bequem und frei jeglicher Mühe Millionen und Millarden verdienen, und dann würden wir uns - nehmen Sie uns das bitte nicht übel - vielleicht nicht mehr primär mit der Gestaltung und Vermittlung von Baufinanzierungen auseinandersetzen, so gut uns unser Beruf gefällt.
Was wir Ihnen allerdings bieten können, ist unsere zuverlässige Zinswaage, mit deren Hilfe Sie ausrechnen können, wie 2 unterschiedliche Baufinanzierungsangebote mit unterschiedlichen Zinsbindungszeiten zu bewerten sind, z. B.:
Sie werden sehen, dass dies auch von dem vorgesehenen Tilgungssatz abhängt; je höher dieser ist, desto besser schneidet das Angebot mit der kürzeren Zinsbindungsfrist ab.
Zur Info: Nach §489 BGB können Sie eine Hypothek 10 Jahre nach vollständiger Auszahlung mit einer Frist von 6 Monaten vorzeitig kündigen (ohne Vorfälligkeitsentschädigung), ganz gleich, für welche Zinsbindungszeit Sie sich entschieden haben.