Zunächst einmal scheint sich diese Aussage zu bewahrheiten wenn Sie sich nachfolgende Berechnung anschauen. Doch
wer auf diese unvollständige Betrachtung hereinfällt müsste konsequenterweise einem vom Zinssatz her teureren, von der Darlehenslaufzeit jedoch kürzeren Darlehen oftmals den Vorzug geben...
(machen Sie den Test einmal bei einer Darlehenssumme von 200.000 Euro mit 5 % / 30 Jahre und 6 % / 20 Jahre).
(Verändern Sie die Werte in den blauen Feldern nach Ihren Wünschen)
Wie auch bei der aufsummierten Miete wird hier die Abzinsung sträflich außer Acht gelassen und einfach die Summe aller Kreditraten dem Auszahlungsbetrag gegenübergestellt. Die Vorschriften für den Verbraucherschutz schreiben sogar vor, dass dies in den Darlehensverträgen von Seiten des Kreditgebers auszuweisen ist. Aus unserer Sicht führt diese bloße Aufsummierung allerdings nicht dazu ,dass der Verbraucher bei der angemessenen Beurteilung des Kreditvertrages unterstützt wird, eher das Gegenteil ist der Fall.
Grundsätzlich falsch ist daher die bloße Addition der zu zahlenden Kreditraten oder Mietzahlungen in der Zukunft ohne Berücksichtigung des Zahlungszeitpunkts !