Eine klassische Baufinanzierung setzt einen Eigenkapitaleinsatz von mindestens 20% voraus, und zwar zzgl. der anfallenden Erwerbsnebenkosten! Das bedeutet einen tatsächlichen Eigenkapitaleinsatz von mindestens 25%, wenn es sich um ein Objekt handelt, bei dem keine Maklerprovision anfällt und bei dem der Fiskus noch mit 'nur' 3,5% Grunderwerbsteuer zur Kasse bittet. In Berlin werden dank erhöhter Grunderwerbsteuer (4,5%) und einer i.d.R. ambitionierten Maklerprovision von oft 7,14% schnell mehr als 13% (!!!) Erwerbsnebenkosten fällig, die zusätzlich zum Kaufpreis zu tragen sind. Um die Finanzierung hier auf 80% des Kaufpreises zu beschränken, müssen also sage und schreibe 33% Eigenkapital eingesetzt werden...
Werfen wir einen Blick auf die Risiken einer Vollfinanzierung ohne nennenswerten Eigenkapitaleinsatz an Hand des folgenden Beispiels:
Nehmen wir an, Sie kaufen eine 10 Jahre alte Doppelhaushälfte zu einem Preis von 200.000 Euro. Die anfallenden Erwerbsnebenkosten i.H.v. 20.000 Euro (inkl. Maklerprovision) sollen mitfinanziert werden, wir sprechen hier also über eine 110%-Finanzierung.
Szenario bei einer Baufinanzierung ohne Eigenkapital (110%-Finanzierung) |
Szenario bei einer klassichen 80%-Baufinanzierung mit Eigenkapitaleinsatz |
Eigenkapitaleinsatz: 0 Euro |
Eigenkapitaleinsatz: 60.000 Euro |
Anfangsschuld: 220.000 Euro |
Anfangsschuld: 160.000 Euro |
Zinssatz: 5,2%, Tilgungssatz: 1,5% |
Zinssatz: 4,7%, Tilgungssatz: 1,5% |
Monatsrate: 1.228,33 Euro |
Monatsrate: 826,67 Euro |
5 Jahre später muss die Immobilie umständehalber verkauft werden (z. B. nicht vermeidbarer Jobwechsel; der neue Arbeitgeber findet sich am anderen Ende der Republik...) |
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Bedingt durch ungünstige Rahmenbedingungen kann die Immobilie nur zu einem Preis von 185.000 Euro verkauft werden... |
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Restschuld der Hypothek: 201.200 Euro |
Restschuld der Hypothek: 146.500 Euro |
Da in diesem Beispiel die Finanzierung mit einer 10-jährigen Zinsbindung abgeschlossen wurde, muss die Hypothek außerordentlich (aus triftigem Grund) gekündigt werden. Es fällt eine entsprechende Vorfälligkeitsentschädigung zugunsten der Bank an, die wir in diesem Beispiel einmal mit pauschal 6% der Restschuld ansetzen: |
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Vorfälligkeitsentschädigung: 12.100 Euro |
Vorfälligkeitsentschädigung: 8.800 Euro |
Gesatmtforderung der Bank: 213.300 Euro |
Gesamtforderung der Bank: 155.300 Euro |
Fehlbetrag: 28.300 Euro |
verbleibender Überschuss: 29.700 Euro |
2 Dinge werden hier sichtbar:
Aus diesem hier dargestellten Grund raten wir ausdrücklich von einer Baufinanzierung ohne Eigenkapital ab, wenn keine ausreichende persönliche Bonität vorhanden ist (siehe: Wer kommt für eine Baufinanzierung ohne Eigenkapital nicht infrage?). Der Notverkauf bei der Vollfinanzierung wäre in 2 Fällen noch einigermaßen zu bewältigen, und genau diese beiden Zielgruppen sprechen wir ja für die Baufinanzierung ohne Eigenkapital an: