Dass es sich bei unseren veröffentlichten Konditionen keineswegs um sog. 'Schaufensterkonditionen' handelt, die dann am Ende doch wieder nicht zustande kommen, beweist ein aktueller Finanzierungsfall:
Angefragt wurde ein Nachrangdarlehen über 79.000 Euro für den Ausbau eines Einfamilienhauses. Das Grundbuch war bereits zu 100% des Kaufpreises der Immobilie belastet! Die Bank, die die Kaufpreisfinanzierung vor 1 1/2 Jahren übernommen hatte, zeigte kein Interesse, den Ausbauwunsch des Kunden zu realisieren.
Obwohl wir selbst in der Rubrik Nachrangfinanzierung die Umsetzung einer solchen Finanzierung als praktisch unmöglich ansehen (ab 80% Vorlast im Grundbuch stehen normalerweise nur teure Ratenkredite mit Laufzeiten bis zu 180 Monaten zur Verfügung) und im übrigen am 06. August 2009 eine Kondition von 6,00% nom. / 6,16% anf eff. für Nachrangdarlehen mit 15 Jahren Zinsbindung veröffentlicht haben, gelang uns hier die Verhandlung einer Kondition von 5,40% nom. / 5,55% anf. eff., und das bei 15 Jahren Zinsfestschreibung und 5% Sondertilgungsoption pro Jahr.
Wir wollen nicht verschweigen, dass unser Kunde über eine sehr gute Einkommensbonität verfügt, was den Ausschlag für diesen Zinssatz gegeben hat. Und keineswegs kann man aus diesem Beispiel ableiten, dass wir mit derartigen Finanzierungsanfragen regelmäßig Erfolg haben.
Aber wir sind schon etwas stolz darauf, unsere selbst taxierte Kondition um 0,6% unterboten zu haben...